Gesundheit und Krankheits-Prävention ist unser Business

Behandlungskosten 


  • Unsere Behandlungskosten:
Behandljung bei Wolfgang Barth-Frey          125 Euro
Behandlung bei anderen Therapeuten          115 Euro

  • Vorgesehene Behandlungsdauer pro Sitzung 60 Minuten
  • Bitte beachten Sie, dass wir Barzahlung wünschen
    Eine Rechnung wird Ihnen nach der Behandlung per Email oder Post übersandt.

> Bitte beachten Sie, dass wir es uns vorbehalten die Behandlungskosten in Rechnung zu stellen, wenn Sie einen Termin nicht rechtzeitig absagen (mindestens drei Werktage vorher).

> Wenn Sie privat krankenversichert oder Beihilfe sind bitten wir Sie die Hinweise am Seitenende zu beachten.

Falls Sie sich die Kosten für eine osteopathische Behandlung eigentlich nicht leisten können, weil Sie in einer finanziellen Notlage sind, sprechen Sie mit uns darüber, da wir Ihnen dann bei den Behandlungskosten möglicherweise eine Unterstützung anbieten können.
Siehe hierzu Information auf der Seite                     Charity

Wie viele Sitzungen sind notwendig?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da jeder Patient andere Probleme hat und es auch davon abhängt, wie z.B. die gesundheitliche Gesamtkonstitution ist oder wie lange bereits Probleme bestehen. Kaum ein Patient hat nur "eine Krankheit", stattdessen sind meist mehrer Organe und Bereiche betroffen.

Wir vereinbaren deshalb erst einmal mit jedem neuen Patienten drei Termine - sollten weitere Termine notwendig sein, werden diese mit dem Patienten abgesprochen.
Sollten weniger Termine notwendig sein oder will der Patient seine Behandlung beenden, können die vereinbarten Termine jederzeit abgesagt werden.

Als Patient sollten Sie immer beachten, dass die Osteopathische Medizin keine „Wundermedizin“ ist – aber trotzdem vieles bewirken kann.

Viele unserer Patienten haben oft schon seit Jahren oder sogar Jahrzehnten Schmerzen und Probleme – und dürften eher aus „Verzweiflung“ zu einem Osteopathen gehen - und diese umfangreichen Dysfunktionen können nicht immer  in 1, 2 oder 3 Stunden alle behandelt oder verbessert werden.

Wie in der Schulmedizin, gibt es aber auch in der Osteopathie keine Erfolgsgarantie und auch kein Heilungsversprechen.

 Kostenerstattung durch Krankenversicherung

Leider können wir ihnen nicht garantieren, dass ihre Krankenversicherung eine von uns gestellte Rechnung - die Sie an uns bezahlen müssen - inhaltlich anerkennt und Sie eine Erstattung erhalten.

Wir empfehlen Ihnen deshalb die Details ggf. vor Behandlungsbeginn direkt mit Ihrer Krankenversicherung abzuklären oder sich einen Therapeuten zu suchen, der ihnen eine Erstattung garantieren kann, falls die Erstattung für Sie besonder wichtig ist.

Was Sie ggf. beachten sollten wenn Sie gesetzlich Krankenversichert sind:

Mittlerweile zahlen mehr als 90 gesetzliche Krankenversicherung anteilig eine Osteopathiebehandlung.
Hintergrund ist, dass einige gesetzliche Krankenversicherungen in den letzten Jahren eigene Studien durchgeführt haben durch die die Wirksamkeit der Osteopathischen Medizin, die bereits in vielen Ländern zur Schulmedizin zählt, bestätigt wurde.

Ggf. empfehlen wir Ihnen mit Ihrer Krankenkasse Rücksprache zu führen, ob Behandlungskosten erstattet werden.
Sollte Ihre Krankenversicherung keine Leistungen erstatten, ist mittlerweile ein Versicherungswechsel problem- und risikolos möglich, da die Grundversorgung bei allen Kassen gleich ist und keine Risikoprüfung erfolgt.
                                  Übersicht welche GKV Osteopathie anteilig bezahlt

Gesetzlich versichert und private Krankenzusatzversicherung

In diesem Fall können Sie ggf. von beiden Gesellschaften eine anteilige Rückerstattung erhalten.
Dies müssen Sie jedoch mit den Gesellschaften direkt abklären.


Sie sind privat krankenversichert:

Die Behandlung der Osteopathischen Medizin gliedert sich in drei Teilbereiche

     1) Vizerale Osteopathie - Behandlung von Organgen
     2) Parietale Osteopathie - Behandlung des Bewegungsapparates
     3) Kraniosakrale Osteopathie - Behandlung von Hirn und Nerven

Leider gibt es einige private Krankenversicherung / Beihilfen, die Erstattungen für bestimmte Teilbereiche unverständlicherweise ablehnen, da dies dem Ansatz einer ganzheitlichen Behandlung, wie es die Osteopathische Medizin anstrebt, widerspricht.
Die Streichungen betreffen häufig Leistungen für die Behandlung von Organen (viszerale Osteopahtie) sowie Hirn / Nerven (Kraniosakrale Osteopathie) obwohl auch in einem Urteil des Bayrischen Gesundheitsministeriums bestätigt wurde, dass die Osteopathische Medizin aus den oben genannten drei Teilbereichen besteht.  

Als Begründung wird dabei teilweise ausgeführt, dass eine "Wirksamkeit wissenschatlich nicht bestägit ist", wobei dies für die meisten naturheilkundlichen Therapieverfahren Gültigkeit haben dürfte.

Wir haben leider auf diese subjektive und willkürliche Geschäfts- und Sparpolitik keinen Einfluss - und die Behandlungskosten müssen in diesen Fällen ggf. von Ihnen alleine übernommen werden.

Seit über einem Jahrzehnt erstellen wir in gleicher Art und Weise unsere Rechnungen.
Im Rahmen von möglichen Sparmaßnahmen scheinen nun manche Gesellschaften vermehrt bemüht zu sein Leistungserstattungen zu reduzieren.

Da für die Leistungen im Rahmen der Ostepathischen Medizin nur bestimmte Abrechnungskennziffern zur Verfügung stehen, können wir unsere Rechnungen auch nicht beliebig anpassen. Dies gilt insbesondere wenn die Leistung für "viszerale" und "kraniosakrale" Behandlungstechniken nicht anerkannt werden.

Laut unserem Sachstand sind i.d.R. Leistungskürzungen bei folgenden Gesellschaften häufig:

- AXA - speziell bei Altverträgen der DBV
- Signal Iduna - speziell bei Altverträgen Deutscher Ring
- SDK
- LKK
- Barmer
- Postbeihilfe
- Barmenia

Auch bei sogenannten "Altverträgen", die nicht mehr angeboten werden, sind öfters Leistungskürzungen vorgenommen, um Kosten zu sparen.

Deshalb empfehlen wir Ihnen ggf. bei Ihrer Krankenversicherung im Vorfeld einer Behandlung den Sachverhalt zu klären.